Montag, 26. März 2012

Runder Tisch "Jury / Beirat" TOP 2


TOP 2: Schwimmen lernen im Ozean der Projekte“
Über die Jury- und Beiratsarbeit des Berliner Projektfonds KuBi und deren Organisation in der alltäglichen Arbeit
Annette Richter-Haschka, Berliner Projektfonds KuBi
Frau Richter-Haschka führt aus, wie der Berliner Projektfonds KuBi (BPKB) entstanden ist, der in der Aufforderung zur Entwicklung eines Rahmenkonzepts der Berliner Legislative im Jahr 2005  seinen Ursprung hat. Hierbei wurden die Senatsverwaltungen der Bereiche Bildung, Jugend und Kultur zur ressortübergreifenden Zusammenarbeit aufgerufen. Im 2008 vorgelegten Rahmenkonzept wurde der Fonds erstmals erwähnt, parallel dazu formierte sich die Offensive KuBi, die sich für den Fonds einsetzte. Im Anschluss daran entwickelten die Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Kultur gemeinsam das Rahmenkonzept weiter und legten dabei besonderen Wert auf eine weiter gefasste Definition des Themas „KuBi“ (KuBi). Hierbei sollten besonders der spartenübergreifende und der ästhetische Ansatz, aber auch die Kultur- und Kreativwirtschaft berücksichtigt  werden.

Als Ausgangspunkt für den Projektfonds enthält das Rahmenkonzept des Landes Berlin neben dem Tandem-Gedanken (eine Jugend- oder Bildungseinrichtung reicht gemeinsam mit einer Kultureinrichtung den Antrag ein) drei Fördersäulen, die möglicherweise im Ansatz auf das Land Brandenburg übertragbar sind:

  1. Die Förderung innovativer, einmaliger Projekte (Fördervolumen: 3.000 – 20.000 Euro)
  2. Die Förderung strukturbildender Projekte (Fördervolumen: > 20.000 Euro)
  3. Förderung von Projekten auf Bezirksebene für kleinere Projekte (Fördervolumen:
pro Bezirk < 3.000 Euro)

Die Übertragbarkeit einzelner Aspekte des Berliner Projektfonds auf das Land Brandenburg wurde bereits beim Runden Tisch „Fonds / Förderrichtlinien“ am 20. März diskutiert. Die Ergebnisse dieser Sitzung sind als Protokoll auf der Seite www.plattformkulturellebildung.de/projekte abrufbar und können auf dem Blog www.plattformkb.blogspot.com kommentiert werden.

Von 2008 bis 2010 wurden insgesamt etwa 2.300 Anträge gestellt, von denen etwa 700 bewilligt wurden.

Frau Richter-Haschka erläutert, dass die Betreuung des Projektfonds durch die „Kulturprojekte Berlin GmbH“ (KPB) gewährleistet ist, die als landeseigene GmbH agiert, deren Gesellschafter das Land Berlin ist. Die KPB ist beliehen, kann hoheitlich handeln und somit das gesamte Zuwendungsverfahren (von der Ausschreibung bis zum Verwendungsnachweis) durchführen. Die Personalkosten für die Stelle der Geschäftsleitung, der Finanzbuchhaltung und für zwei temporäre Kräfte generiert die KPB selbst aus eigenen Mitteln.

Die an der Jährlichkeit des Haushalts orientierte Projektförderung kollidiert mit der Planung von Schulprojekten, die ihrerseits auf dem Turnus der Schuljahre ausgerichtet sind. Daher gibt es die Bestrebung, den Fonds aus der Haushaltsplanung heraus zu trennen.

 Im Moment nutzt vor allem der Grundschul- und Hortbereich diese Art der Förderung. Museen und der Musikbereich sind leider weniger vertreten. Derzeit wird jedoch über eine Neuauflage des Fonds beraten. Der Projektfonds muss jedes Jahr neu beantragt werden und wird nicht mit Bundesmitteln finanziert.

Als wichtige Gremien des Projektfonds beschreibt Frau Richter-Haschka die Jury (5 – 7 Mitglieder) und den Beirat (derzeit 16 Mitglieder), dessen Mitglieder vom Beirat ausgewählt und ernannt werden. Die Jury spricht Empfehlungen über Projekte aus der Fördersäule 1 aus, der Beirat arbeitet als „Think Tank“, welcher die Richtlinienkompetenz für den Fonds innehat und Empfehlungen für Projekte der Fördersäule 2 ausspricht. Die Entscheidungen über die finalen Förderungen beider Fördersäulen trifft die Geschäftsführung der KPB. Über die Mittelvergabe an Projekte aus der Fördersäule 3 entscheidet eine eigene Jury mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Ämtern für Kultur, Bildung und Jugend aus den jeweiligen Bezirken zusammen mit externen BeraterInnen.

Ein weiteres wichtiges Element ist die Beratung einzelner Projekte durch die KPB, die beispielsweise Workshops zum Thema „Antragsfitness“ anbietet und auf diese Weise individuell und auch umfassend beratend tätig wird und dadurch den Kontakt zur Basis gewährleistet.

Da Fördersäule 2 mit dem Ziel der Strukturbildung und der auf zwei Jahre begrenzten Förderung in der Praxis einen Widerspruch darstellt, konnte das Land Berlin bereits drei bestimmte Projekte in die Regelförderung des festen Haushaltes übernehmen. Die Förderrichtlinien sind mit den Senatsverwaltungen abgestimmt und Teil der Koalitionsvereinbarungen.

Im Gegensatz zu Berlin sind im Land Brandenburg die territoriale Ausdehnung und die Spezifik  des ländlichen Raums als besondere Herausforderungen zu beachten.

Beirat und Jury werden jeweils auf zwei Jahre gewählt.
Der Beirat wird durch die Staatssekretäre berufen, legt das Förderprogramm fest, entscheidet über die Mittelvergabe in Fördersäule 2 und ernennt eine für zwei Jahre aktive Jury. Die Geschäftsordnung des Beirats wird von allen beteiligten Senatsverwaltungen erarbeitet.
Der Beirat setzt sich zusammen aus den Staatssekretären und Abteilungsleitern sowie aus ehrenamtlichen Personen aus dem Jugend-, Bildungs- und Kulturbereich, aus VertreterInnen interkultureller Organisationen sowie berlinexternen Experten. Die Beiratsarbeit ist geprägt durch Interdisziplinarität und offene Kommunikation, welche maßgeblich durch die Geschäftsstelle koordiniert wird. Derzeit besteht der Beirat aus 16 Personen.

Die Jury ist ein fachliches Gremium und besteht derzeit aus 7 Mitgliedern, die Qualifikationen und Erfahrungen im Bereich der KuBi aufweisen können müssen. Die Jurymitglieder sind „Schnittstellenpersonen“, die alle Sparten, Bereiche und Bezirke weitestgehend abdecken. Die Geschäftsordnung der Jury wird durch den Beirat bestimmt. Die Jury entscheidet über die Fördersäule 1 und kann im Rahmen der Fördersäule 2 beratend aktiv werden. Durch ihre Entscheidungen kann die Jury Angebote in bestimmten Bezirken gezielt stärken.

Die in der Fördersäule 3 aktive Jury wird von den 12 Berliner Kunst- und Kulturämtern zusammen- gestellt und besteht in der Regel aus VertreterInnen der Verwaltung und aus Kunst und Kultur. Der Bildungsbereich ist hier durch Akteure aus dem Kitabereich vertreten. In Lichtenberg sitzen als Besonderheit auch Jugendliche der Jury bei.

Die Vernetzung der drei Jurys und die Abstimmung der Förderung aller Projekte ist im Sinne der Durchlässigkeit ein logischer Schritt, in dem auch die Beratung der Jurymitglieder untereinander eine wichtige Rolle spielt. Lutz Lienke wirft ein, dass durch Zeitmangel eine flächendeckende Vernetzung jedoch oft nicht möglich ist, sich aber nach und nach ergibt. 



Fragen und Anmerkungen aus dem Plenum

Marion Rödel:                                       Wie bereits gestern erläutert, befindet sich das Konzept  für KuBi im Land Brandenburg  zurzeit im Verfahren der Abstimmung zunächst zwischen den beiden Ministerien. Danach erfolgt die Ressortabstimmung innerhalb der Landesregierung und dann per Kabinettbeschluss die Vorlage an die beiden zuständigen Ausschüsse des Landtages.  Der geäußerte Wunsch der Teilnehmer des Runden Tisches nach einem Fonds für KuBi ist nachvollziehbar. Dem MWFK ist bewusst, dass es ohne finanzielle Untersetzung keine Förderung geben kann. Eine Entscheidung ist jedoch noch nicht getroffen. Der Landtagsauftrag und die bisherige  Arbeit der Ministerien garantieren den hohen Stellenwert, den die  KuBi in Brandenburg einnimmt und einnehmen wird, - auch angesichts des demographischen Wandels und der Fachkräfteentwicklung.

Dr. Wolfgang Börner:                            Ist das Prinzip des jährlichen Turnus ein Problem oder gibt es im Sinne der Planungssicherheit für die Projekte eine Verpflichtungsermächti-gung?

Annette Richter-Haschka:          Projekte sind prinzipiell begrenzt („Ein Projekt ist ein Projekt ist ein Projekt“), außerdem ist keine institutionelle Förderung erlaubt

Dr. Wolfgang Börner:                 Ist innerhalb der Fördersäule 3 eine Zusammenführung der Mittel aus verschiedenen Bezirken für ein Großprojekt denkbar?

Sabine Kallmeyer:                     Nein, da es hier um die Basisförderung und um die Stärkung kleinerer Projekte geht.

Frank Reich:                                        Gibt es die Tendenz von „Großbeantragern“; die immer wieder Projektanträge stellen, da sie als KünstlerInnen „über die Runden kommen“ müssen?

Lutz Lienke:                                         Es sind eher individuelle Projekte, deren Wiederholung zufällig stattfindet. Außerdem ist der Existenzaufbau eines Künstlers oder einer Künstlerin als Pädagoge oder Pädagogin nicht zielführend.

Sandra Rechlin:                        Wie wird vorgegangen, wenn die Verstetigung von strukturbildenden Projekten sinnvoll wäre?

Annette Richter-Haschka:          Für diesen Fall gibt es zwei Vorgehensweisen: Entweder verstetigt die Bildungsverwaltung derartige Projekte durch eine institutionelle Förderung oder es werden Patenschaften zwischen KünstlerInnen und Schulen angebahnt, welche die BPKB bspw. durch Coachings, oder auch durch finanzielle Unterstützung zu erhalten sucht.

Margit Voigt:                             Wie ist das Profil der AntragstellerInnen?

Annette Richter-Haschka:          Diese müssen immer als Tandem auftreten und entstammen zu 80% dem Kunst- und Kulturbereich.

Frank Reich:                             Stellt für die KünstlerInnen und Institutionen im Land Berlin die „Doppelförderung“ ein Problem  dar?

Annette Richter-Haschka:          Die Zusätzlichkeit eines Projektes muss bei bereits geförderten Einrichtungen gegeben sein.

Brigitte Faber-Schmidt               fragt, inwieweit einzelne KünstlerInnen oder Künstlergruppen, die nicht gemeinnützig organisiert sind, zuwendungsfähig sind.

Annette Richter-Haschka           antwortet, dass die Förderung unkompliziert möglich ist und ergänzt, dass Einrichtungen in der Trägerschaft des Landes Berlin (z.B. staatliche Schulen) zwar als Tandem-Partner auftreten können, aber keine Zuwendung erhalten dürfen.

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