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2: „Schwimmen
lernen im Ozean der Projekte“
Über
die Jury- und Beiratsarbeit des Berliner Projektfonds KuBi und deren
Organisation in der alltäglichen Arbeit
Annette
Richter-Haschka, Berliner Projektfonds KuBi
Frau
Richter-Haschka führt aus, wie der Berliner Projektfonds KuBi (BPKB) entstanden
ist, der in der Aufforderung zur Entwicklung eines Rahmenkonzepts der Berliner
Legislative im Jahr 2005 seinen Ursprung
hat. Hierbei wurden die Senatsverwaltungen der Bereiche Bildung, Jugend und Kultur
zur ressortübergreifenden Zusammenarbeit aufgerufen. Im 2008 vorgelegten
Rahmenkonzept wurde der Fonds erstmals erwähnt, parallel dazu formierte sich
die Offensive KuBi, die sich für den Fonds einsetzte. Im Anschluss daran
entwickelten die Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Kultur gemeinsam
das Rahmenkonzept weiter und legten dabei besonderen Wert auf eine weiter
gefasste Definition des Themas „KuBi“ (KuBi). Hierbei sollten besonders der
spartenübergreifende und der ästhetische Ansatz, aber auch die Kultur- und
Kreativwirtschaft berücksichtigt werden.
Als
Ausgangspunkt für den Projektfonds enthält das Rahmenkonzept des Landes Berlin
neben dem Tandem-Gedanken (eine Jugend- oder Bildungseinrichtung reicht
gemeinsam mit einer Kultureinrichtung den Antrag ein) drei Fördersäulen, die
möglicherweise im Ansatz auf das Land Brandenburg übertragbar sind:
- Die Förderung innovativer, einmaliger Projekte (Fördervolumen: 3.000 – 20.000 Euro)
- Die Förderung strukturbildender Projekte (Fördervolumen: > 20.000 Euro)
- Förderung von Projekten auf Bezirksebene für kleinere Projekte (Fördervolumen:
pro
Bezirk < 3.000 Euro)
Die
Übertragbarkeit einzelner Aspekte des Berliner Projektfonds auf das Land
Brandenburg wurde bereits beim Runden Tisch „Fonds / Förderrichtlinien“ am 20.
März diskutiert. Die Ergebnisse dieser Sitzung sind als Protokoll auf der Seite
www.plattformkulturellebildung.de/projekte
abrufbar und können auf dem Blog www.plattformkb.blogspot.com
kommentiert werden.
Von
2008 bis 2010 wurden insgesamt etwa 2.300 Anträge gestellt, von denen etwa 700
bewilligt wurden.
Frau
Richter-Haschka erläutert, dass die Betreuung des Projektfonds durch die
„Kulturprojekte Berlin GmbH“ (KPB) gewährleistet ist, die als landeseigene GmbH
agiert, deren Gesellschafter das Land Berlin ist. Die KPB ist beliehen, kann hoheitlich
handeln und somit das gesamte Zuwendungsverfahren (von der Ausschreibung bis
zum Verwendungsnachweis) durchführen. Die Personalkosten für die Stelle der
Geschäftsleitung, der Finanzbuchhaltung und für zwei temporäre Kräfte generiert
die KPB selbst aus eigenen Mitteln.
Die
an der Jährlichkeit des Haushalts orientierte Projektförderung kollidiert mit
der Planung von Schulprojekten, die ihrerseits auf dem Turnus der Schuljahre
ausgerichtet sind. Daher gibt es die Bestrebung, den Fonds aus der Haushaltsplanung
heraus zu trennen.
Im Moment nutzt vor allem der Grundschul- und
Hortbereich diese Art der Förderung. Museen und der Musikbereich sind leider
weniger vertreten. Derzeit wird jedoch über eine Neuauflage des Fonds beraten. Der
Projektfonds muss jedes Jahr neu beantragt werden und wird nicht mit
Bundesmitteln finanziert.
Als
wichtige Gremien des Projektfonds beschreibt Frau Richter-Haschka die Jury (5 –
7 Mitglieder) und den Beirat (derzeit 16 Mitglieder), dessen Mitglieder vom
Beirat ausgewählt und ernannt werden. Die Jury spricht Empfehlungen über
Projekte aus der Fördersäule 1 aus, der Beirat arbeitet als „Think Tank“,
welcher die Richtlinienkompetenz für den Fonds innehat und Empfehlungen für
Projekte der Fördersäule 2 ausspricht. Die Entscheidungen über die finalen
Förderungen beider Fördersäulen trifft die Geschäftsführung der KPB. Über die
Mittelvergabe an Projekte aus der Fördersäule 3 entscheidet eine eigene Jury
mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Ämtern für Kultur, Bildung und Jugend
aus den jeweiligen Bezirken zusammen mit externen BeraterInnen.
Ein
weiteres wichtiges Element ist die Beratung einzelner Projekte durch die KPB,
die beispielsweise Workshops zum Thema „Antragsfitness“ anbietet und auf diese
Weise individuell und auch umfassend beratend tätig wird und dadurch den
Kontakt zur Basis gewährleistet.
Da
Fördersäule 2 mit dem Ziel der Strukturbildung und der auf zwei Jahre
begrenzten Förderung in der Praxis einen Widerspruch darstellt, konnte das Land
Berlin bereits drei bestimmte Projekte in die Regelförderung des festen
Haushaltes übernehmen. Die Förderrichtlinien sind mit den Senatsverwaltungen
abgestimmt und Teil der Koalitionsvereinbarungen.
Im
Gegensatz zu Berlin sind im Land Brandenburg die territoriale Ausdehnung und
die Spezifik des ländlichen Raums als
besondere Herausforderungen zu beachten.
Beirat
und Jury werden jeweils auf zwei Jahre gewählt.
Der
Beirat wird durch die Staatssekretäre berufen, legt das Förderprogramm fest,
entscheidet über die Mittelvergabe in Fördersäule 2 und ernennt eine für zwei
Jahre aktive Jury. Die Geschäftsordnung des Beirats wird von allen beteiligten
Senatsverwaltungen erarbeitet.
Der
Beirat setzt sich zusammen aus den Staatssekretären und Abteilungsleitern sowie
aus ehrenamtlichen Personen aus dem Jugend-, Bildungs- und Kulturbereich, aus
VertreterInnen interkultureller Organisationen sowie berlinexternen Experten.
Die Beiratsarbeit ist geprägt durch Interdisziplinarität und offene
Kommunikation, welche maßgeblich durch die Geschäftsstelle koordiniert wird.
Derzeit besteht der Beirat aus 16 Personen.
Die
Jury ist ein fachliches Gremium und besteht derzeit aus 7 Mitgliedern, die
Qualifikationen und Erfahrungen im Bereich der KuBi aufweisen können müssen.
Die Jurymitglieder sind „Schnittstellenpersonen“, die alle Sparten, Bereiche
und Bezirke weitestgehend abdecken. Die Geschäftsordnung der Jury wird durch
den Beirat bestimmt. Die Jury entscheidet über die Fördersäule 1 und kann im
Rahmen der Fördersäule 2 beratend aktiv werden. Durch ihre Entscheidungen kann
die Jury Angebote in bestimmten Bezirken gezielt stärken.
Die
in der Fördersäule 3 aktive Jury wird von den 12 Berliner Kunst- und
Kulturämtern zusammen- gestellt und besteht in der Regel aus VertreterInnen der
Verwaltung und aus Kunst und Kultur. Der Bildungsbereich ist hier durch Akteure
aus dem Kitabereich vertreten. In Lichtenberg sitzen als Besonderheit auch
Jugendliche der Jury bei.
Die
Vernetzung der drei Jurys und die Abstimmung der Förderung aller Projekte ist
im Sinne der Durchlässigkeit ein logischer Schritt, in dem auch die Beratung
der Jurymitglieder untereinander eine wichtige Rolle spielt. Lutz Lienke wirft
ein, dass durch Zeitmangel eine flächendeckende Vernetzung jedoch oft nicht
möglich ist, sich aber nach und nach ergibt.
Fragen
und Anmerkungen aus dem Plenum
Marion
Rödel: Wie
bereits gestern erläutert, befindet sich das Konzept für KuBi im Land
Brandenburg zurzeit im Verfahren der Abstimmung zunächst zwischen den
beiden Ministerien. Danach erfolgt die Ressortabstimmung innerhalb der
Landesregierung und dann per Kabinettbeschluss die Vorlage an die beiden
zuständigen Ausschüsse des Landtages. Der geäußerte Wunsch der Teilnehmer
des Runden Tisches nach einem Fonds für KuBi ist nachvollziehbar. Dem MWFK ist
bewusst, dass es ohne finanzielle Untersetzung keine Förderung geben kann. Eine
Entscheidung ist jedoch noch nicht getroffen. Der Landtagsauftrag und die bisherige
Arbeit der Ministerien garantieren den hohen Stellenwert, den die KuBi in
Brandenburg einnimmt und einnehmen wird, - auch angesichts des demographischen
Wandels und der Fachkräfteentwicklung.
Dr.
Wolfgang Börner: Ist
das Prinzip des jährlichen Turnus ein Problem oder gibt es im Sinne der
Planungssicherheit für die Projekte eine Verpflichtungsermächti-gung?
Annette Richter-Haschka: Projekte sind prinzipiell begrenzt („Ein Projekt ist ein
Projekt ist ein Projekt“), außerdem ist keine institutionelle Förderung erlaubt
Dr. Wolfgang Börner: Ist innerhalb der Fördersäule 3 eine Zusammenführung
der Mittel aus verschiedenen Bezirken für ein Großprojekt denkbar?
Sabine Kallmeyer: Nein,
da es hier um die Basisförderung und um die Stärkung kleinerer Projekte geht.
Frank Reich: Gibt
es die Tendenz von „Großbeantragern“; die immer wieder Projektanträge stellen,
da sie als KünstlerInnen „über die Runden kommen“ müssen?
Lutz Lienke: Es
sind eher individuelle Projekte, deren Wiederholung zufällig stattfindet.
Außerdem ist der Existenzaufbau eines Künstlers oder einer Künstlerin als
Pädagoge oder Pädagogin nicht zielführend.
Sandra Rechlin: Wie
wird vorgegangen, wenn die Verstetigung von strukturbildenden Projekten
sinnvoll wäre?
Annette Richter-Haschka: Für diesen Fall gibt es zwei Vorgehensweisen: Entweder
verstetigt die Bildungsverwaltung derartige Projekte durch eine institutionelle
Förderung oder es werden Patenschaften zwischen KünstlerInnen und Schulen
angebahnt, welche die BPKB bspw. durch Coachings, oder auch durch finanzielle
Unterstützung zu erhalten sucht.
Margit Voigt: Wie
ist das Profil der AntragstellerInnen?
Annette Richter-Haschka: Diese müssen immer als Tandem auftreten und entstammen zu
80% dem Kunst- und Kulturbereich.
Frank Reich: Stellt
für die KünstlerInnen und Institutionen im Land Berlin die „Doppelförderung“ ein
Problem dar?
Annette Richter-Haschka: Die Zusätzlichkeit eines Projektes muss bei bereits
geförderten Einrichtungen gegeben sein.
Brigitte Faber-Schmidt fragt, inwieweit einzelne KünstlerInnen oder
Künstlergruppen, die nicht gemeinnützig organisiert sind, zuwendungsfähig sind.
Annette Richter-Haschka antwortet, dass die Förderung unkompliziert möglich ist
und ergänzt, dass Einrichtungen in der Trägerschaft des Landes Berlin (z.B.
staatliche Schulen) zwar als Tandem-Partner auftreten können, aber keine
Zuwendung erhalten dürfen.