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2: „Blick
nach drüben“ – Bericht über den Entstehungs- und Umsetzungsprozess des Berliner
Projektfonds für Kulturelle Bildung sowie über die alltägliche organisatorische
Arbeit
Renate Rolke,
Mitarbeiterin im Referat Grundsatzangelegenheiten der Kulturabteilung der
Senatskanzlei des Landes Berlin
Renate
Rolke stellt den Berliner Projektfonds für Kulturelle Bildung vor, der in der
Aufforderung zur Entwicklung eines Rahmenkonzepts der Berliner Legislative im
Jahr 2005 seinen Ursprung hat. Hierbei
wurden die Senatsverwaltungen der Bereiche Bildung, Jugend und Kultur zur
ressortübergreifenden Zusammenarbeit aufgerufen, so dass unterschiedliche
Gruppendynamiken in den Entstehungsprozess bereichernd einfließen konnten. Im
2008 vorgelegten Rahmenkonzept wurde der Fonds erstmals erwähnt, parallel dazu
formierte sich die Offensive Kulturelle Bildung, die sich für den Fonds
einsetzte. Im Anschluss daran entwickelten die Senatsverwaltungen für Bildung,
Jugend und Kultur gemeinsam das Rahmenkonzept weiter und legten dabei
besonderen Wert auf eine weiter gefasste Definition des Themas „Kulturelle
Bildung“ (KuBi). Hierbei sollten besonders der spartenübergreifende und der
ästhetische Ansatz hervorgehoben, aber auch die Kultur- und Kreativwirtschaft einbezogen
werden. Frau Rolke führt aus, dass es den Akteurinnen und Akteuren wichtig war
und ist, Angebote zu erhalten, neue Zielgruppen zu erschließen und Kooperationen
vor allem im Bereich der Migration zu stärken.
Als
Ausgangspunkt für den Projektfonds enthält das Rahmenkonzept des Landes Berlin
neben dem Tandem-Gedanken (eine Jugend- oder Bildungseinrichtung reicht
gemeinsam mit einer Kultureinrichtung den Antrag ein) drei Fördersäulen, die
möglicherweise im Ansatz auf das Land Brandenburg übertragbar sind:
- Die Förderung innovativer, einmaliger Projekte (Fördervolumen: 3000 – 20.000 Euro)
- Die Förderung strukturbildender Projekte (Fördervolumen: > 20.000 Euro)
- Förderung von Projekten auf Bezirksebene für kleinere Projekte (Fördervolumen: pro Bezirk < 3.000 Euro)
Frau
Rolke erläutert, dass die Betreuung des Projektfonds durch die „Kulturprojekte
Berlin GmbH“ (KPB) gewährleistet ist, die als landeseigene GmbH agiert. Die KPB
ist beliehen, kann hoheitlich handeln und somit das gesamte Zuwendungsverfahren
(von der Ausschreibung bis zum Verwendungsnachweis) durchführen. Die
Personalkosten für die Stelle der Geschäftsleitung, der Finanzbuchhaltung und
für zwei temporäre Kräfte generiert die KPB selbst aus eigenen Mitteln.
Die
an der Jährlichkeit des Haushalts orientierte Projektförderung kollidiert mit
der Planung von Schulprojekten, die Ihrerseits an dem Turnus der Schuljahre
ausgerichtet sind. Daher gibt es die Bestrebung, den Fonds der
Haushaltsplanung heraus zu trennen.
Im
Moment nutzen vor allem der Grundschul- und Hortbereich die Förderung über den
Fonds für Kulturelle Bildung. Museen und der Musikbereich sind weniger
vertreten. Der Projektfonds muss jedes Jahr neu beantragt werden und wird nicht
mit Bundesmitteln finanziert.
Als
wichtige Gremien des Projektfonds beschreibt Frau Rolke die Jury (5 – 7
Mitglieder) und den Beirat (derzeit 16 Mitglieder), dessen Mitglieder vom
Beirat ausgewählt und ernannt werden.
Die
Jury spricht Empfehlungen über Projekte aus der Fördersäule 1 aus, der Beirat
arbeitet als „Think Tank“, welcher die Richtlinienkompetenz für den Fonds
innehat und Empfehlungen für Projekte der Fördersäule 2 ausspricht. Die
Entscheidungen über die finalen Förderungen beider Fördersäulen trifft die
Geschäftsführung der KPB. Über die Mittelvergabe an Projekte aus der
Fördersäule 3 entscheiden Vertreterinnen und Vertreter aus den Bereichen für
Kultur, Bildung und Jugend aus den jeweiligen Bezirken zusammen mit externen
BeraterInnen.
Ein
weiteres wichtiges Element ist die Beratung einzelner Projekte durch die KPB,
die beispielsweise Workshops zum Thema „Antragsfitness“ anbietet und auf diese
Weise individuell und umfassend auch beratend tätig wird.
Fördersäule
2 mit dem Ziel der Strukturbildung auf der einen und der auf zwei Jahre
begrenzten Förderung stellt in der Praxis einen Widerspruch dar. Das Land
Berlin hat jedoch drei spezifische Projekte in die Regelförderung des
Haushaltes des Landes Berlin übernommen.
Fragen
und Anmerkungen aus dem Plenum
Sabine Chwalisz: Gibt
es von der politischen Seite aus Bestrebungen, eine feste Finanzierung zu
etablieren, wenn erwiesen ist, dass Projekte etwas bringen?
Renate Rolke: Diese
Bestrebungen gibt es durchaus, allerdings ist eine dauerhafte Finanzierung
nicht möglich.
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