Donnerstag, 22. März 2012

Runder Tisch "Fonds / Förderrichtlinien" TOP 2


TOP 2: Blick nach drüben“ – Bericht über den Entstehungs- und Umsetzungsprozess des Berliner Projektfonds für Kulturelle Bildung sowie über die alltägliche organisatorische Arbeit
Renate Rolke, Mitarbeiterin im Referat Grundsatzangelegenheiten der Kulturabteilung der Senatskanzlei des Landes Berlin

Renate Rolke stellt den Berliner Projektfonds für Kulturelle Bildung vor, der in der Aufforderung zur Entwicklung eines Rahmenkonzepts der Berliner Legislative im Jahr 2005  seinen Ursprung hat. Hierbei wurden die Senatsverwaltungen der Bereiche Bildung, Jugend und Kultur zur ressortübergreifenden Zusammenarbeit aufgerufen, so dass unterschiedliche Gruppendynamiken in den Entstehungsprozess bereichernd einfließen konnten. Im 2008 vorgelegten Rahmenkonzept wurde der Fonds erstmals erwähnt, parallel dazu formierte sich die Offensive Kulturelle Bildung, die sich für den Fonds einsetzte. Im Anschluss daran entwickelten die Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Kultur gemeinsam das Rahmenkonzept weiter und legten dabei besonderen Wert auf eine weiter gefasste Definition des Themas „Kulturelle Bildung“ (KuBi). Hierbei sollten besonders der spartenübergreifende und der ästhetische Ansatz hervorgehoben, aber auch die Kultur- und Kreativwirtschaft einbezogen werden. Frau Rolke führt aus, dass es den Akteurinnen und Akteuren wichtig war und ist, Angebote zu erhalten, neue Zielgruppen zu erschließen und Kooperationen vor allem im Bereich der Migration zu stärken.

Als Ausgangspunkt für den Projektfonds enthält das Rahmenkonzept des Landes Berlin neben dem Tandem-Gedanken (eine Jugend- oder Bildungseinrichtung reicht gemeinsam mit einer Kultureinrichtung den Antrag ein) drei Fördersäulen, die möglicherweise im Ansatz auf das Land Brandenburg übertragbar sind:

  1. Die Förderung innovativer, einmaliger Projekte (Fördervolumen: 3000 – 20.000 Euro)
  2. Die Förderung strukturbildender Projekte (Fördervolumen: > 20.000 Euro)
  3. Förderung von Projekten auf Bezirksebene für kleinere Projekte (Fördervolumen: pro Bezirk < 3.000 Euro)

Frau Rolke erläutert, dass die Betreuung des Projektfonds durch die „Kulturprojekte Berlin GmbH“ (KPB) gewährleistet ist, die als landeseigene GmbH agiert. Die KPB ist beliehen, kann hoheitlich handeln und somit das gesamte Zuwendungsverfahren (von der Ausschreibung bis zum Verwendungsnachweis) durchführen. Die Personalkosten für die Stelle der Geschäftsleitung, der Finanzbuchhaltung und für zwei temporäre Kräfte generiert die KPB selbst aus eigenen Mitteln.

Die an der Jährlichkeit des Haushalts orientierte Projektförderung kollidiert mit der Planung von Schulprojekten, die Ihrerseits an dem Turnus der Schuljahre ausgerichtet sind. Daher gibt es die Bestrebung, den Fonds der Haushaltsplanung  heraus zu trennen.

Im Moment nutzen vor allem der Grundschul- und Hortbereich die Förderung über den Fonds für Kulturelle Bildung. Museen und der Musikbereich sind weniger vertreten. Der Projektfonds muss jedes Jahr neu beantragt werden und wird nicht mit Bundesmitteln finanziert.

Als wichtige Gremien des Projektfonds beschreibt Frau Rolke die Jury (5 – 7 Mitglieder) und den Beirat (derzeit 16 Mitglieder), dessen Mitglieder vom Beirat ausgewählt und ernannt werden.
Die Jury spricht Empfehlungen über Projekte aus der Fördersäule 1 aus, der Beirat arbeitet als „Think Tank“, welcher die Richtlinienkompetenz für den Fonds innehat und Empfehlungen für Projekte der Fördersäule 2 ausspricht. Die Entscheidungen über die finalen Förderungen beider Fördersäulen trifft die Geschäftsführung der KPB. Über die Mittelvergabe an Projekte aus der Fördersäule 3 entscheiden Vertreterinnen und Vertreter aus den Bereichen für Kultur, Bildung und Jugend aus den jeweiligen Bezirken zusammen mit externen BeraterInnen.

Ein weiteres wichtiges Element ist die Beratung einzelner Projekte durch die KPB, die beispielsweise Workshops zum Thema „Antragsfitness“ anbietet und auf diese Weise individuell und umfassend auch beratend tätig wird.

Fördersäule 2 mit dem Ziel der Strukturbildung auf der einen und der auf zwei Jahre begrenzten Förderung stellt in der Praxis einen Widerspruch dar. Das Land Berlin hat jedoch drei spezifische Projekte in die Regelförderung des Haushaltes des Landes Berlin übernommen.

Fragen und Anmerkungen aus dem Plenum

Sabine Chwalisz:          Gibt es von der politischen Seite aus Bestrebungen, eine feste Finanzierung zu etablieren, wenn erwiesen ist, dass Projekte etwas bringen?

Renate Rolke:               Diese Bestrebungen gibt es durchaus, allerdings ist eine dauerhafte Finanzierung nicht möglich.

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