Montag, 25. Juni 2012

TOP 3 Arbeitsgespräch "Runde TIsche - Zwischenbilanz und Perspektiven"


TOP 3: Diskussion

Mittelvergabe im ländlichen Raum

-         Fragestellungen:
o   Ist die dritte Säule des 3-Säulen-Modells der Berliner Kulturprojekte GmbH (= Förderung kleinerer Projekte auf Bezirksebene) auf das Land Brandenburg übertragbar und wenn ja, wie?
o   Muss eventuell Region für Region nach individuellen Trägern gesucht werden, welche die Fördermittel auf der Ebene der kommunalen Verwaltungseinheiten verteilen? Ist die Ebene der Kreiskulturverwaltungen das Pendant?

-         Das Pendant zur Berliner Bezirksebene wären im Land Brandenburg die kreislichen und kommunalen Kulturverwaltungen, allerdings muss aufgrund der Existenz aktiver, aber auch durch Engpässe der Ressourcen eingeschränkte Kulturverwaltungen die Übertragbarkeit dieses Modells überdacht werden.
-         Im Land Berlin werden jährlich etwa 30.000 Euro pro Bezirk an die Bezirke vergeben. Für das Land Brandenburg wird diese Summe als zu gering betrachtet, um dauerhafte und strategische Strukturen für Kulturelle Bildung aufzubauen

-         Ein anderes Modell, welches die Unterschiedlichkeit der Landkreise berücksichtigt und unterstützt, ist das Modell der „Kulturräume“, die sich nicht an den administrativen Grenzen der Landkreise orientieren. Für die Umsetzung dieses Modells wäre der Aufbau eines Netzwerkes lokal und regional agierender Scouts denkbar, welche die Bedarfe in den jeweiligen Regionen ermitteln, dort als vertrauensvolle Ansprechpartner verankert sind und die Qualifizierung und Vernetzung vor Ort vorantreiben. Da die Defizite von Landkreis zu Landkreis variieren, könnten Scouts bei der Vergabe von Geldern Impulse aus der Praxis einfließen lassen und an der Schnittstelle zwischen Verwaltung und den kulturvermittelnden Akteuren aktiv sein. Die Arbeit aller Scouts müsste von einer zentralen, jedoch unabhängigen Stelle koordiniert werden. Die Mehrheit der Teilnehmenden des Arbeitsgespräches spricht sich für dieses Modell aus.

-         Das Prinzip der „Lokalen Bildungslandschaften“ muss als Modell in die Überlegungen einbezogen werden. Im Rahmen der „Lokalen Bildungslandschaften“ werden Zuwendungen an lokale Kulturverwaltungen für lokale Projekte vergeben, um durch die Mittelvergabe vor Ort die Vermittlung der Kulturellen Bildung in die Fläche sicherzustellen. Innerhalb dieses Systems könnten Landkreise selbst entscheiden, in welche Projekte wie viele Gelder fließen sollen, damit örtliche Strukturen gestärkt und ausgebaut werden. Die Koordination könnte dabei durch Kulturpädagogen erfolgen. Das Einbinden der Kulturverwaltungen wird als besonders wichtig erachtet. Möglicherweise können die Scouts aber auch an die lokalen Verwaltungsstrukturen angedockt werden.

-         Um strukturbildende Maßnahmen zu realisieren, bedarf es einer finanziellen Grundausstattung. Im Rahmen eines Fonds für Kulturelle Bildung sollten 3,5 Mio. Euro inkl. der 1,3 Mio. Euro für die Musikschulen zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus wäre die Finanzierung von 2 Abminderungsstunden pro Lehrkraft und Schule durch das MBJS sinnvoll. Diese Lehrkraft könnte als verbindlicher Ansprechpartner für Kulturelle Bildung an der jeweiligen Schule agieren.

.


Jury und Beirat:

-        Grundsätzlich besteht eine Aufgeschlossenheit gegenüber der Einrichtung sowohl einer Jury, welche die fachliche Entscheidungskompetenz innehat, als auch eines Beirats, welcher die kontinuierliche politische Begleitung gewährleistet. Die Vorschläge der Plattform Kultureller Bildung zur personellen Besetzung beider Gremien werden von den anwesenden Akteuren prinzipiell mitgetragen.

-        Dennoch birgt der Beirat als politische Ebene Herausforderungen in sich. Diesen könnte allerdings durch die Einrichtung eines Fachbeirates, der mit Personen besetzt ist, welche mit den jeweiligen Themen vertraut sind, entgegen gekommen werden.
-        Die regelmäßige Neuwahl des Beirats und damit die regelmäßige Neubesetzung der Mitglieder würde die Problematik ausschließlich politischer Entscheidungen verringern. Der Wechsel der Beiratsmitglieder sollte, auch basierend auf den Erfahrungen der Berliner Kulturprojekte GmbH, alle 2 bis 3 Jahre erfolgen, um gleichzeitig Langfristigkeit und Kontinuität zu gewährleisten.
-        Es wird betont, dass einerseits politische Diskurse nicht in den Beirat hinein getragen werden sollten, dass andererseits der Beirat jedoch für einen kulturpolitischen Überblick und für eine andauernde kulturpolitische Begleitung stehen könnte. Außerdem könnte der Beirat Garant für erfolgreiche Lobbyarbeit sowohl der Bildungs- als auch der Kulturpolitik sein.
-        Es wurde angeregt, dass auch Vertreter der Ministerien im Beirat vertreten sind, um sich bei dieser Gelegenheit in regelmäßigen Abständen über die Entwicklung der Kulturellen Bildung im Land Brandenburg auszutauschen und zu verständigen.
-        Der Beirat könnte Rahmenbedingungen und Förderschwerpunkte für die Jury erarbeiten, sollte aber kein Vetorecht bzw. kein Stimmrecht in Einzelfallentscheidungen haben.

-        Die Jury sollte mit Akteuren besetzt sein, welche über spezifische Praxiserfahrungen mit Projekten im ländlichen Raum verfügen. Darüber hinaus muss eine hinreichend große Anzahl kompetenter Jurymitglieder im ländlichen Raum gewährleistet sein. Diese könnte durch die kontinuierliche „Ausbildung“ jüngerer bzw. neuer Jurymitglieder gesichert werden.
-        Auch die Jury könnte im Rhythmus von 2 oder 3 Jahren wechseln. Innerhalb dieser Zeitspanne können strukturbildende Projekte unterstützt und geprüft werden, welche Projekte längerfristig gefördert werden sollten.
-        Die Vorschlagsliste zur Besetzung der Jury würde durch die Plattform Kulturelle Bildung erarbeitet werden. Die Berufung der Jurymitglieder würde durch Vertreter des MWFK sowie des MBJS erfolgen.

-        Die Kommunikation der Prozesse sowohl innerhalb der Jury und des Beirats als auch nach außen könnte Aufgabe der Plattform Kulturelle Bildung sein.

-        Als beispielhaft gilt der Gestaltungsrat der Landeshauptstadt Potsdam, welcher öffentliche und private Bauvorhaben behandelt und Fachleute aus verschiedenen Bereichen der Architektur, der Landschaftsplanung und des Städtebaus versammelt. In diesem Rahmen besteht Zugriff auf einen weit gefächerten Pool an Fachleuten, welcher auch auf die Jury und / oder den Beirat übertragen werden könnte

-        Die Wichtigkeit von Verbindlichkeiten konkreter Ansprechpartner sowie von Entscheidungen wird erneut von allen Diskutanten unterstrichen.


Sonstiges:

-        Die Berücksichtigung des Themas „experimentelle Kunst“ sowie innovativer Konzepte in den Förderrichtlinien wird ausdrücklich gewünscht.
-        Auch das Themenspektrum des „virtuellen Raumes“ und die verstärkte Entwicklung mobiler Programmangebote speziell für den ländlichen Raum soll in Zukunft forciert werden.
-        Die Diskussion darüber, was Kulturelle Bildung ist und erreichen soll, muss kontinuierlich weiter geführt werden. Der weite Begriff der Kulturellen Bildung, wie er von der Plattform Kulturelle Bildung umgesetzt wird, wird von den meisten Teilnehmenden des Arbeitsgespräches getragen. Darüber hinaus ist für die Diskutierenden der pädagogische Aspekt der Kulturellen Bildung von großer Bedeutung.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen