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3: Diskussion
Mittelvergabe im
ländlichen Raum
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Fragestellungen:
o
Ist die dritte Säule des
3-Säulen-Modells der Berliner Kulturprojekte GmbH (= Förderung kleinerer
Projekte auf Bezirksebene) auf das Land Brandenburg übertragbar und wenn ja,
wie?
o
Muss eventuell Region für Region nach
individuellen Trägern gesucht werden, welche die Fördermittel auf der Ebene der
kommunalen Verwaltungseinheiten verteilen? Ist die Ebene der Kreiskulturverwaltungen
das Pendant?
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Das Pendant zur Berliner Bezirksebene wären im Land Brandenburg die kreislichen
und kommunalen Kulturverwaltungen,
allerdings muss aufgrund der Existenz aktiver, aber auch durch Engpässe der
Ressourcen eingeschränkte Kulturverwaltungen die Übertragbarkeit dieses Modells
überdacht werden.
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Im Land Berlin werden jährlich etwa
30.000 Euro pro Bezirk an die Bezirke vergeben. Für das Land Brandenburg wird diese
Summe als zu gering betrachtet, um dauerhafte und strategische Strukturen für Kulturelle
Bildung aufzubauen
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Ein anderes Modell, welches die
Unterschiedlichkeit der Landkreise berücksichtigt und unterstützt, ist das Modell der „Kulturräume“, die sich
nicht an den administrativen Grenzen der Landkreise orientieren. Für die
Umsetzung dieses Modells wäre der Aufbau eines Netzwerkes lokal und regional agierender
Scouts denkbar, welche die Bedarfe
in den jeweiligen Regionen ermitteln, dort als vertrauensvolle Ansprechpartner
verankert sind und die Qualifizierung und Vernetzung vor Ort vorantreiben. Da
die Defizite von Landkreis zu Landkreis variieren, könnten Scouts bei der
Vergabe von Geldern Impulse aus der Praxis einfließen lassen und an der
Schnittstelle zwischen Verwaltung und den kulturvermittelnden Akteuren aktiv
sein. Die Arbeit aller Scouts müsste von einer zentralen, jedoch unabhängigen
Stelle koordiniert werden. Die Mehrheit der Teilnehmenden des Arbeitsgespräches
spricht sich für dieses Modell aus.
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Das Prinzip der „Lokalen Bildungslandschaften“ muss als Modell in die
Überlegungen einbezogen werden. Im Rahmen der „Lokalen Bildungslandschaften“
werden Zuwendungen an lokale Kulturverwaltungen für lokale Projekte vergeben,
um durch die Mittelvergabe vor Ort die Vermittlung der Kulturellen Bildung in
die Fläche sicherzustellen. Innerhalb dieses Systems könnten Landkreise selbst
entscheiden, in welche Projekte wie viele Gelder fließen sollen, damit örtliche
Strukturen gestärkt und ausgebaut werden. Die Koordination könnte dabei durch
Kulturpädagogen erfolgen. Das Einbinden der Kulturverwaltungen wird als
besonders wichtig erachtet. Möglicherweise können die Scouts aber auch an die
lokalen Verwaltungsstrukturen angedockt werden.
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Um strukturbildende Maßnahmen zu
realisieren, bedarf es einer finanziellen
Grundausstattung. Im Rahmen eines Fonds für Kulturelle Bildung sollten 3,5
Mio. Euro inkl. der 1,3 Mio. Euro für die Musikschulen zur Verfügung gestellt
werden. Darüber hinaus wäre die Finanzierung von 2 Abminderungsstunden pro
Lehrkraft und Schule durch das MBJS sinnvoll. Diese Lehrkraft könnte als
verbindlicher Ansprechpartner für Kulturelle Bildung an der jeweiligen Schule
agieren.
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Jury
und Beirat:
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Grundsätzlich besteht eine
Aufgeschlossenheit gegenüber der Einrichtung sowohl einer Jury, welche die fachliche Entscheidungskompetenz
innehat, als auch eines Beirats,
welcher die kontinuierliche politische
Begleitung gewährleistet. Die Vorschläge der Plattform Kultureller Bildung
zur personellen Besetzung beider Gremien werden von den anwesenden Akteuren
prinzipiell mitgetragen.
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Dennoch birgt der Beirat als politische Ebene
Herausforderungen in sich. Diesen könnte allerdings durch die Einrichtung
eines Fachbeirates, der mit Personen
besetzt ist, welche mit den jeweiligen Themen vertraut sind, entgegen gekommen
werden.
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Die regelmäßige Neuwahl des Beirats und damit die regelmäßige
Neubesetzung der Mitglieder würde die Problematik ausschließlich politischer
Entscheidungen verringern. Der Wechsel
der Beiratsmitglieder sollte, auch basierend auf den Erfahrungen der
Berliner Kulturprojekte GmbH, alle 2 bis 3 Jahre erfolgen, um gleichzeitig Langfristigkeit und Kontinuität zu
gewährleisten.
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Es wird betont, dass einerseits
politische Diskurse nicht in den Beirat hinein getragen werden sollten, dass
andererseits der Beirat jedoch für einen kulturpolitischen
Überblick und für eine andauernde
kulturpolitische Begleitung stehen könnte. Außerdem könnte der Beirat Garant für erfolgreiche Lobbyarbeit sowohl
der Bildungs- als auch der Kulturpolitik sein.
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Es wurde angeregt, dass auch Vertreter der Ministerien im Beirat
vertreten sind, um sich bei dieser Gelegenheit in regelmäßigen Abständen über
die Entwicklung der Kulturellen Bildung im Land Brandenburg auszutauschen und
zu verständigen.
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Der Beirat könnte Rahmenbedingungen und Förderschwerpunkte für die Jury erarbeiten,
sollte aber kein Vetorecht bzw. kein
Stimmrecht in Einzelfallentscheidungen haben.
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Die Jury sollte mit Akteuren besetzt
sein, welche über spezifische Praxiserfahrungen mit Projekten im ländlichen
Raum verfügen. Darüber hinaus muss eine hinreichend große Anzahl kompetenter
Jurymitglieder im ländlichen Raum gewährleistet sein. Diese könnte durch die
kontinuierliche „Ausbildung“ jüngerer bzw.
neuer Jurymitglieder gesichert werden.
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Auch die Jury könnte im Rhythmus von 2
oder 3 Jahren wechseln. Innerhalb dieser Zeitspanne können strukturbildende
Projekte unterstützt und geprüft werden, welche Projekte längerfristig
gefördert werden sollten.
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Die
Vorschlagsliste zur Besetzung der Jury würde durch die Plattform Kulturelle
Bildung erarbeitet werden. Die Berufung der Jurymitglieder würde durch
Vertreter des MWFK sowie des MBJS erfolgen.
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Die Kommunikation der Prozesse sowohl innerhalb der Jury und des Beirats
als auch nach außen könnte Aufgabe der Plattform Kulturelle Bildung sein.
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Als beispielhaft gilt der Gestaltungsrat der Landeshauptstadt Potsdam,
welcher öffentliche und private Bauvorhaben behandelt und Fachleute aus
verschiedenen Bereichen der Architektur, der Landschaftsplanung und des
Städtebaus versammelt. In diesem Rahmen besteht Zugriff auf einen weit
gefächerten Pool an Fachleuten, welcher auch auf die Jury und / oder den Beirat
übertragen werden könnte
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Die Wichtigkeit von Verbindlichkeiten konkreter Ansprechpartner sowie von
Entscheidungen wird erneut von allen Diskutanten unterstrichen.
Sonstiges:
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Die Berücksichtigung des Themas „experimentelle Kunst“ sowie innovativer Konzepte in den
Förderrichtlinien wird ausdrücklich gewünscht.
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Auch das Themenspektrum des „virtuellen Raumes“ und die verstärkte Entwicklung mobiler Programmangebote speziell
für den ländlichen Raum soll in Zukunft forciert werden.
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Die Diskussion darüber, was
Kulturelle Bildung ist und erreichen soll, muss kontinuierlich weiter
geführt werden. Der weite Begriff der Kulturellen Bildung, wie er von der
Plattform Kulturelle Bildung umgesetzt wird, wird von den meisten Teilnehmenden
des Arbeitsgespräches getragen. Darüber hinaus ist für die Diskutierenden der pädagogische Aspekt der Kulturellen Bildung
von großer Bedeutung.
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