Donnerstag, 22. März 2012

Runder Tisch "Fonds / Förderrichtlinien" TOP 2


TOP 2: Blick nach drüben“ – Bericht über den Entstehungs- und Umsetzungsprozess des Berliner Projektfonds für Kulturelle Bildung sowie über die alltägliche organisatorische Arbeit
Renate Rolke, Mitarbeiterin im Referat Grundsatzangelegenheiten der Kulturabteilung der Senatskanzlei des Landes Berlin

Renate Rolke stellt den Berliner Projektfonds für Kulturelle Bildung vor, der in der Aufforderung zur Entwicklung eines Rahmenkonzepts der Berliner Legislative im Jahr 2005  seinen Ursprung hat. Hierbei wurden die Senatsverwaltungen der Bereiche Bildung, Jugend und Kultur zur ressortübergreifenden Zusammenarbeit aufgerufen, so dass unterschiedliche Gruppendynamiken in den Entstehungsprozess bereichernd einfließen konnten. Im 2008 vorgelegten Rahmenkonzept wurde der Fonds erstmals erwähnt, parallel dazu formierte sich die Offensive Kulturelle Bildung, die sich für den Fonds einsetzte. Im Anschluss daran entwickelten die Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Kultur gemeinsam das Rahmenkonzept weiter und legten dabei besonderen Wert auf eine weiter gefasste Definition des Themas „Kulturelle Bildung“ (KuBi). Hierbei sollten besonders der spartenübergreifende und der ästhetische Ansatz hervorgehoben, aber auch die Kultur- und Kreativwirtschaft einbezogen werden. Frau Rolke führt aus, dass es den Akteurinnen und Akteuren wichtig war und ist, Angebote zu erhalten, neue Zielgruppen zu erschließen und Kooperationen vor allem im Bereich der Migration zu stärken.

Als Ausgangspunkt für den Projektfonds enthält das Rahmenkonzept des Landes Berlin neben dem Tandem-Gedanken (eine Jugend- oder Bildungseinrichtung reicht gemeinsam mit einer Kultureinrichtung den Antrag ein) drei Fördersäulen, die möglicherweise im Ansatz auf das Land Brandenburg übertragbar sind:

  1. Die Förderung innovativer, einmaliger Projekte (Fördervolumen: 3000 – 20.000 Euro)
  2. Die Förderung strukturbildender Projekte (Fördervolumen: > 20.000 Euro)
  3. Förderung von Projekten auf Bezirksebene für kleinere Projekte (Fördervolumen: pro Bezirk < 3.000 Euro)

Frau Rolke erläutert, dass die Betreuung des Projektfonds durch die „Kulturprojekte Berlin GmbH“ (KPB) gewährleistet ist, die als landeseigene GmbH agiert. Die KPB ist beliehen, kann hoheitlich handeln und somit das gesamte Zuwendungsverfahren (von der Ausschreibung bis zum Verwendungsnachweis) durchführen. Die Personalkosten für die Stelle der Geschäftsleitung, der Finanzbuchhaltung und für zwei temporäre Kräfte generiert die KPB selbst aus eigenen Mitteln.

Die an der Jährlichkeit des Haushalts orientierte Projektförderung kollidiert mit der Planung von Schulprojekten, die Ihrerseits an dem Turnus der Schuljahre ausgerichtet sind. Daher gibt es die Bestrebung, den Fonds der Haushaltsplanung  heraus zu trennen.

Im Moment nutzen vor allem der Grundschul- und Hortbereich die Förderung über den Fonds für Kulturelle Bildung. Museen und der Musikbereich sind weniger vertreten. Der Projektfonds muss jedes Jahr neu beantragt werden und wird nicht mit Bundesmitteln finanziert.

Als wichtige Gremien des Projektfonds beschreibt Frau Rolke die Jury (5 – 7 Mitglieder) und den Beirat (derzeit 16 Mitglieder), dessen Mitglieder vom Beirat ausgewählt und ernannt werden.
Die Jury spricht Empfehlungen über Projekte aus der Fördersäule 1 aus, der Beirat arbeitet als „Think Tank“, welcher die Richtlinienkompetenz für den Fonds innehat und Empfehlungen für Projekte der Fördersäule 2 ausspricht. Die Entscheidungen über die finalen Förderungen beider Fördersäulen trifft die Geschäftsführung der KPB. Über die Mittelvergabe an Projekte aus der Fördersäule 3 entscheiden Vertreterinnen und Vertreter aus den Bereichen für Kultur, Bildung und Jugend aus den jeweiligen Bezirken zusammen mit externen BeraterInnen.

Ein weiteres wichtiges Element ist die Beratung einzelner Projekte durch die KPB, die beispielsweise Workshops zum Thema „Antragsfitness“ anbietet und auf diese Weise individuell und umfassend auch beratend tätig wird.

Fördersäule 2 mit dem Ziel der Strukturbildung auf der einen und der auf zwei Jahre begrenzten Förderung stellt in der Praxis einen Widerspruch dar. Das Land Berlin hat jedoch drei spezifische Projekte in die Regelförderung des Haushaltes des Landes Berlin übernommen.

Fragen und Anmerkungen aus dem Plenum

Sabine Chwalisz:          Gibt es von der politischen Seite aus Bestrebungen, eine feste Finanzierung zu etablieren, wenn erwiesen ist, dass Projekte etwas bringen?

Renate Rolke:               Diese Bestrebungen gibt es durchaus, allerdings ist eine dauerhafte Finanzierung nicht möglich.

Runder Tisch "Fonds / Förderrichtlinien" TOP 3


TOP 3: „Sprechstunde Kulturelle Bildung“ - Juristische Tipps und Erfahrungen zum Aufbau und zur Entwicklung eines Fonds
André C. Lindebaum, Jurist

André Lindebaum skizziert kurz seinen eigenen beruflichen Werdegang, der von der Beratung von KünstlerInnen und kulturellen Einrichtungen geprägt war. In einer von der Organisation IQ Consult im Rahmen einer  „Innopunkt-Initiative“  veröffentlichten Studie wurden bereits Bedarfe der Kulturellen AkteurInnen eruiert und festgehalten.

André Lindebaum zeigt mit der Gründung von Genossenschaften, welche wiederum einen Fonds gründen können, und mit den in Berlin aktiven Stadtteilstiftungen, die allerdings z. T. 10- 15 Jahre für eine gut funktionierende Arbeitsweise benötigt haben, Alternativen für die Schaffung eines Fonds auf. Als besonders hervorhebenswertes Beispiel wird die Stadtteilstiftung Sahlkamp-Vahrenheide der Stadt Hannover genannt.

Laut André Lindebaum ist eine auf drei Stufen aufbauende Förderung günstig, die in der ersten Phase eine Anschubfinanzierung gewährleistet, in der zweiten Phase die Verstetigung und Festigung des Projektes ermöglicht, um in der dritten Etappe die institutionelle Förderung nach und nach zurück zu fahren. Parallel dazu müssen die Projektakteure alternative Finanzierungsquellen akquirieren. Insgesamt wäre eine Laufzeit von 5 – 8 Jahren sinnvoll. Als Vergleich wird Skandinavien angeführt, wo dieses Modell einer Mischung aus institutionalisierter Förderung und Projektförderung bereits erfolgreich erprobt wurde. In diesem Zusammenhang wird angemerkt, dass ein Zuschuss zur institutionalisierten Förderung durch Städte oft ein Dilemma ist, da der Eigenanteil durch die Städte oft nicht erbracht werden kann.

André Lindebaum gibt den dringenden Rat, sich auch auf die Suche nach privaten Trägern zu begeben und das Selbstverständnis als Dienstleiter zu unterstreichen.

Fragen und Anmerkungen aus dem Plenum:

Renate Rolke:                          Wie ist der Stand der Diskussion um einen Fonds für Kulturelle Bildung im Land Brandenburg?

Brigitte Faber-Schmidt   erläutert, dass es einen Beschluss des Landtages gegeben hat, mit dem Auftrag an das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur und das Ministerium für Bildung, Jungend und Sport, ein strategisches Konzept zur Entwicklung der Kulturellen Bildung in Brandenburg zu erarbeiten.

                                    Parallel gibt es seit 2009 die Initiative der Plattform Kulturelle Bildung, die bottom up zum einen Lobbyarbeit in Politik, Gesellschaft und Verwaltung betreibt, zum anderen Workshops, Tagungen und Exkursionen für Akteure der Kulturellen Bildung im Land konzipiert und organisiert. Dabei liegt ein breiter generationenübergreifender Ansatz  Kultureller Bildung zugrunde.

                                    Die Plattform Kulturelle Bildung konnte mit dazu beitragen, dass eine Diskussion im Landtag über den Stellenwert der Kulturellen Bildung angestoßen wurde. Parallel zur Konzeptentwicklung der Ministerien veranstaltet die Plattform Kulturelle Bildung nun im Ergebnis einer Fachtagung, die im November 2011 stattgefunden hat, die Runden Tische zu den Grundsatzfragen, die von den Teilnehmern der Tagung herausgearbeitet wurden. Die Ergebnisse der Runden Tische sollen den Ministerien zur Entwicklung der Konzeption für die Kulturelle Bildung zur Verfügung gestellt werden.

Renate Rolke:               Soll das Konzept ein aus politischer Sicht finanzierungsneutrales sein?

Marion Rödel:               Laut Landtagsauftrag ist der Termin für die Vorlage des Konzepts das
2. Quartal 2012, wann genau sich die beiden betroffenen Ausschüsse
(Ausschüsse:Kultur und Bildung) mit der Vorlage befassen, steht noch
nicht endgültig fest. Im Moment befindet sich das Konzept im
Abstimmungsprozess zwischen MBJS und MWFK auf Staatssekretärsebene.
Danach folgt dann die Abstimmung innerhalb der Landesregierung, bis zur
Kabinettentscheidung läßt sich über den Inhalt nichts Verbindliches
sagen. Einig sind sich sowohl der Landtag als auch die Landesregierung
aber wohl darüber, dass die Kulturelle Bildung in Brandenburg (übrigens
nicht erst seit dem LT-Auftrag) einen hohen Stellenwert besitzt. Wie das
dafür erforderliche Geld zur Verfügung gestellt werden kann, muss im
parlamentarischen Verfahren ausdiskutiert werden.

Viola Mauve-Hönnicke:  Dahingehend konnten bereits von beiden Häusern wichtige Entscheidungen getroffen werden. Es wurden gemeinsame Schnittmengen aufgespürt, Strukturen und gelungene Maßnahmen benannt. Angedacht sind u.a. Tandem-Unterstützungen. Erfahrungen des ARTuS-Projekts sind Grundlage für das Programm ARTuS-Transfer. Die Öffnung der Schulen gegenüber den KünstlerInnen wird unterstützt. Im Zusammenhang mit dem Finanzierungsmodell ist eine Summe von 2 Mio. Euro genannt worden. Weiterhin im Gespräch ist ein Fonds mit einer aus drei Säulen bestehende Förderstruktur angelehnt an das Berliner Modell. Grundsätzlich ist das Konzept noch im Diskussionsprozess.

Sabine Chwalisz:          Soll ARTuS! Weiterhin als Programm umgesetzt werden? Wenn ja, wie passt dieses Projekt in das Drei-Säulen-Modell?

Viola Mauve-Hönnicke:  Das ARTuS-Transfer-Programm wird Möglichkeiten bieten, sich an die regionalen Besonderheiten anzupassen und über die Tandem-Unterstützung hinaus auch Netzwerkstrukturen aufbauen. Dazu gehört der Kontakt in Kitas und Jugendfreizeiteinrichtungen. Die Schulen und das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin Brandenburg/LISUM sind diesbezüglich aufgeschlossen.

Edda Eska:                   Soll ARTuS! als Projekt wiederholt werden oder der Name auf weitere Projekte übertragen werden?

Viola Mauve-Hönnicke:  Das ARTuS!-Projekt wird als ARTuS-Transfer (Programm) geöffnet und auf unterschiedliche Bereiche ausgedehnt werden.

Runder Tisch "Fonds / Förderrichtlinien" TOP 4


TOP 4: Sammlung der Ideen der Anwesenden und Diskussion zum Aufbau eines Fonds und zu dessen Förderrichtlinien

Inhalt eines Fonds / mögliche Förderrichtlinien:
-          Nachhaltigkeit als besonderer Aspekt des Landes Brandenburg sowie Stärkung von Vorhandenem und Bewährten
-          Aufbau spezieller Förderkriterien für den ländlichen Raum
-          Raum / Zeit zur Strukturbildung zulassen
-          Einbeziehen der Erwachsenenbildung als besonderer Bedarf des Flächenlandes Brandenburg
-          Berücksichtigung generationsübergreifender Projekte und Projekte des lebenslangen Lernens
-          Spielraum für kleine und außergewöhnliche Projekte lassen
-          Finanzierte Qualitätssicherung gewährleisten (Vergleich Berlin: 20.000 Euro für Projektauswertung in Form der „beobachtenden Evaluation“ bereitgestellt)
-          Know-How zur Kooperation zwischen Schulen und KünstlerInnen forcieren

Ansiedlung des Fonds / personelle Zusammensetzung der Gremien:
-          Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrüßten die Einrichtung eines solchen Fonds sehr
-          Fonds soll außerhalb der Ministerien angesiedelt werden
-          Verteilung der Gelder über ein Gremium, das „Gefühl für KuBi“ hat
-          Gremium soll aus an Schnittstellen aktiven „Schlüsselfiguren“ bestehen
-          Mehr-Säulen-Modell auch als Sicherheit vor politisch motivierten Entscheidungen, die dann nicht alle Fördersäulen betreffen
-          Wie viel Ortsnähe soll angestrebt werden? – Vergabe der Mittel im ländlichen Raum (Übertragbarkeit der Fördersäule 3?)


Ziele des Fonds:
-          Fonds soll etwas in den jeweiligen Regionen in Bewegung bringen
-          Errichtung eines flächendeckenden Netzes aus wenigen urbanen Kernen (keine „Strohfeuer“)
-          Fonds soll Instrument der Kontaktaufnahme sein; Kooperation muss nicht Voraussetzung sein
-          Tandem-Lösungen zwischen Schulen und kulturellen AkteurInnen vor Ort stärken, Möglicherweise auch „Trio-Lösungen“ in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft
-          Dennoch Offenheit und Flexibilität aller Projektangebote (offene Definition über die Begriffe „Bildungseinrichtung“ und „KuBi“, bspw. auch im Zusammenhang mit der Erinnerungskultur der Archive und der Basiskultur der Bibliotheken)
-          Prinzipiell können sich die Teilnehmenden des Runden Tisches vorstellen, ein Brandenburger Konzept ausgehend vom Berliner Konzept zu entwickeln und dieses an die Gegebenheiten des Landes Brandenburg anzupassen


Donnerstag, 9. Februar 2012

Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Runden Tisches "Konzeption Kulturelle Bildung"

Zur Teilnehmer-Liste des Runden Tisches "Konzeption Kulturelle Bildung" gelangen Sie hier.
TOP 2:    „Status quo“  - Kurzer Einblick über den aktuellen Stand des Konzepts zur Kulturellen Bildung des MWFK und MBJS
durch Nicola Preiß (MWFK Brandenburg, Referat 32)

Frau Preiß stellt den Beschluss des Landtags zur strategischen Entwicklung der Kulturellen Bildung im Land Brandenburg vor, bei dem das MWFK die Federführung übernommen hat, und berichtet von sehr konstruktiven Treffen mit dem MBJS innerhalb der letzten Wochen. Die Kooperation mit Schulen, bei der die Schulen als Partner gewonnen werden, ist beiden Häusern besonders wichtig. Außerdem sind dem MWFK folgende Punkte wichtig:

-    Die im Jahr 2009 erstellte Bestandsaufnahme der zahlreichen Projekte Kultureller Bildung soll dem Konzept als Grundlage dienen.

-    Es soll eine Schärfung des Bewusstseins für Prozesse forciert werden, was auch bedeutet, dass man sich auf eine Begriffsbestimmung der Kulturellen  Bildung  einigen muss.

-    Die Vielfalt soll erhalten werden.

-    Es soll herausgefunden werden, welche Notwendigkeiten es in den jeweiligen Regionen gibt.

-    Die Kooperation von Lehrern und Kultureinrichtungen bzw. kulturellen Akteuren soll gestärkt und ausgebaut werden. Die Bereitschaft der Zusammenarbeit ist beiderseitig bereits vorhanden, allerdings müssen Rahmenvereinbarungen gefüllt und die Moderation gewährleistet werden.

Dabei möchte das MWFK vor allem in die Vermittlung einsteigen, das MBJS möchte Weiterbildungen für LehrerInnen und KünstlerInnen organisieren.

Das FSJ Kultur und Denkmalschutz soll erhalten und die Finanzierung durch EU-Mittel aufgestockt werden.
Da dafür mehr Geld benötigt wird, wird bereits überlegt, welche Formen und Modelle der Finanzierung sinnvoll sind. In diesem Zusammenhang gibt es u.a. Verhandlungen mit der Kulturstiftung des Bundes als ein Versuch, verschiedene Förderquellen zu aktivieren. Frau Preiß betont, dass dabei keinesfalls andere Projekte außer Kraft gesetzt werden sollen.

Als speziellen Punkt nennt Frau Preiß die Kulturelle Bildung im ländlichen Raum. In diesem Zusammenhang gibt es keine andere Definition von Kultureller Bildung, jedoch andere Bedinungen der Teilhabe, die sich eher auf die Infrastruktur beziehen.

Beim Erarbeiten des Konzepts wird auch auf andere Bundesländer geschaut. Als Beispiel wird NRW genannt, wo ein „Kulturrucksack“ i.H.v. 3 Mio. Euro finanziert wird. Allerdings soll im Land Brandenburg nicht die Auslobung weiterer Preise, sondern vielmehr Kooperationen bzw. eine gezielte Unterstützung in den Regionen angestrebt werden. Als positives Beispiel wird das Land Berlin genannt.

Fragen und Anmerkungen aus dem Plenum:

Christel Hartmann-Fritsch:    Die Begriffsbestimmung der Kulturellen Bildung ist immer ein Knackpunkt. Wie genau wird hier vorgegangen?

Nicola Preiß:    Das MWFK geht von einem weiteren Kulturbegriff im Sinne von AISTHESIS aus, der z.B. auch die Gedenkstättenarbeit, den sinnlich-ästhetischen Zugang und das lebenslange Lernen beinhaltet. Diese Definition wird auch in die Präambel des Konzepts aufgenommen werden.

Oliver Spatz:    Gelungene Kooperationen zwischen LehrerInnen und KünstlerInnen könnte zukünftig belohnt werden (Vgl. Finnland, wo auch der demographische Wandel und der Erhalt des vielfältigen kulturellen Angebots eine große Rolle spielen).

Gerhard Mahnken:    Gibt es schon konkrete Vorstellungen darüber, wie Regionen gezielt gefördert werden sollen?

Nicola Preiß:    Es soll eher in Kulturräumen als in administrativen Gebietsgrenzen gedacht werden. Hier befindet man sich noch in der Findungsphase, es ist aber denkbar, gemäß des Konzepts „Netzwerker für die Regionen“ drei bis vier RegionalleiterInnen zu etablieren, die vor Ort AnsprechpartnerInnen sind und dieses Modell auszubauen.

Gerhard Mahnken:    Wie wird mit den Landkreisen verfahren?

Nicola Preiß:    Auch hier befinden sich beide Ministerien noch in der Findungsphase, allerdings gibt es den Ansatz, eher individuell nach den konkreen Bedarfslagen und Rahmenbedingungen in den Landkreisen zu arbeiten.

Hanne Seitz:    Sowohl der ländliche als auch der städtische Raum sind nicht nur an Schule gebunden. Wie soll der außerschulische Bereich gestärkt bzw. der Fokus nicht nur auf Schule gelenkt werden?

Nicola Preiß:    Das MWFK fördert vor allem außerschulische Lernorte, die auch besonders wichtig sind. Schule muss jedoch auch im Sinne des informellen Lernens und des informellen Wissens verändert werden. Der Ganztag spielt dabei eine besonders wichtige Rolle, da Kinder und Jugendliche viel Zeit in der Schule verbringen und anschließend wenig Zeit für außerschulische Lernorte haben. Es müssen also Schnittmengen geschaffen und gezielte kulturelle Bildungsarbeit geleistet werden.

Inga Börjesson:    Spielt das Einbeziehen von Erwachsenen auch eine Rolle?

Nicola Preiß:    Die Teilhabe der Erwachsenen ist natürlich ebenso wichtig. Frau Dr. Bosch (MBJS) bringt sich in diesem Punkt sehr stark ein. Auch der Wissenschaftsbereich wird durch das MWFK berücksichtigt. Denkbar wäre, dass das MWFK perspektivisch bereits die Ausbildung des Lehrpersonals im Hinblick auf Kulturelle Bildung mitgestaltet.

Andreas von Essen:    In der Kulturellen Bildung gibt es zwei Säulen: Schule und außerschulische Lernorte. Wen kann man als guten Partner für außerschulische Lernorte gewinnen und welche bereits vorhandenen Strukturen können genutzt werden? Beide Säulen sollten von Anfang an miteinander vernetzt werden. Kulturelle Bildung sollte auch für sozial Benachteiligte in den Fokus rücken, hier wäre ein Andocken an das „Teilhabe-Paket“ möglich.

Nicola Preiß:    Es existieren bereits viele preiswerte Bildungsangebote, die jedoch kaum wahrgenommen werden. Der Zugang zu diesen und die Vermittlung derselben und vor allem die Lebensweltbezüge der Kinder und Jugendlichen müssen überprüft werden.

Doris Stoll:    Die Erweiterung der Kulturellen Bildung auf Erwachsene muss auf jeden Fall weiterhin angestrebt werden. Hier können auch die Bibliotheken als vernetzende Einrichtungen aktiviert werden, da diese über Ressourcen verfügen.

Carl Schagemann:    Die Rahmenbedingungen sind bereits ausgefüllt, werden aber selten angenommen. Der Weg kann nur über das Geld führen, da ehrenamtliche Arbeit nicht unbegrenzt möglich ist. Ein Beispiel der Brandenburgischen Architektenkammer sieht vor, ein temporäres Haus der Architektur zu schaffen, das als Veranstaltungsort auch für andere Kulturschaffende offen ist.  Es zeigt sich oft, dass der Wille, Kulturelle Bildung umzusetzen, als zündender Funke vorhanden sein muss.

Detlef David:    Vernetzung und begleitende Strukturen müssen geschaffen werden, was aber auch Geld kostet. Im Zusammenhang mit generationsübergreifenden Projekten kann man an den Praxisbeispielen des Landes Berlin anknüpfen, da es hier langjährige Erfahrungen gibt.

Hanne Seitz:    Es sollten andere Orte als Schule gesucht werden, die bespielt werden können. Auf diese Weise entstehen automatisch intergenerative Projekte. An dieser Stelle können auch andere Ministerien einbezogen werden.

Oliver Spatz:    Die Lösung liegt in der Koordination und Nutzung von Synergien.